Onlinehandelsrecht / OLG Hamm: Rechtsmissbrauch svh24.de

OLG Hamm: svh24.de GmbH handelt rechtsmissbräuchlich

Durch die Rücknahme ihres Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch die svh24.de GmbH in der Berufungsverhandlung vor dem OLG Hamm haben wir den Rechtsstreit in allen Instanzen gewonnen!

Nach dem Rechtsgespräch vor dem Oberlandesgericht Hamm (17.11.2011, Az. 4 U 83/11) machte der Vorsitzende den Mangel an Erfolgsaussichten des Antrags deutlich. Die Antragstellerin nahm ihren Antrag daraufhin zurück. Ihr wurden die Kosten des Verfügungsverfahrens und des Rechtsmittels auferlegt.

Mehr dazu: >>>hier!

BVOH sammelt Abmahnungen der svh24.de GmbH aus Dortmund:

"Dem Bundesverband Onlinehandel e.V. liegen Hinweise darauf vor, dass die svh24.de GmbH aus Dortmund seit Beginn diesen Jahres in nicht unerheblicher Anzahl Abmahnungen wegen der 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung ausspricht. Es mehren sich die Hinweise auf ein rechtsmissbräuchliches Handeln.

In Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben bittet Sie der Bundesverband Onlinehandel e.V. um Ihre Mithilfe:

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, stellen Sie uns diese bitte informationshalber zur Verfügung: per Fax an 0351 20 25 08 46 oder per Mail an gs@bvoh.de.

Sie helfen so, einen möglichen Rechtsmissbrauch auch nachweisen zu können!

Dresden, 06.06.2011

Der Vorstand des Bundesverbandes Onlinehandel e.V."

Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Bundesverbandes Onlinehandel e.V. (BVOH).

Mehr Informationen über den BVOH erhalten Sie auf den Seiten des BVOH unter www.bvoh.de