Onlinehandelsrecht / Abmahnschutz - Monitoring

Monitoring Standard

Unser Leistungsumfang

Der Leistungsumfang wird nach Ihrem Bedarf individuell definiert, z.B.:

1.) zwei Tiefenprüfungen und zusätzlich zwei Evidenzprüfungen pro Jahr

Tiefenprüfung heißt: Gemeinsames gründliches Telefongespräch, d.h. erschöpfendes gemeinsames Durchgehen des gesamten Onlineauftritts, exemplarisch an einem bestimmten Artikel einschließlich Dokumentation. Nach wie vor halten wir das persönliche Mandantengespräch für den Schlüssel einer erfolgreichen Rechtsprüfung und Abmahnprävention; auch, weil sich in der Dynamik eines solchen Gesprächs zunehmend viele Sachverhalte ansprechen und abprüfen lassen.

Evidenzprüfung heißt dann im Prinzip: Gemeinsame Erfolgskontrolle plus inzwischen eingetretene Neuerungen.

2.) pro Quartal ein solcher Termin (Tiefenprüfung oder Evidenzprüfung)

3.) Anlassbezogener Newsletter, 8 bis 10 pro Jahr; in einer gewissen Regelmäßigkeit, schwerpunktmäßig aber anlassbezogen.

4.) Information bei Änderungsnotwendigkeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt in der geeigneten Weise: Mail, Gespräch, Anruf.

5.) Selbstverständlich: Die einschlägigen Textbausteine. Und: Information über Entwicklungen in der Beratungsstrategie.

Monitoring plus

Unser Leistungsumfang

Wie "Monitoring Standard", aber zusätzlich: Kostenfreie Beantwortung von Anrufen ("Ich hab da mal eine Frage ...") im angemessenen Rahmen.

Kosten

Die Kosten unterliegen der Vereinbarung (§ 34 RVG). Sprechen Sie uns an!

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