Onlinehandelsrecht / Pinnwand
Zitat
"Vor allem Betreiber kleiner Onlineshops hätten es deswegen nicht immer leicht, sich an sämtliche Vorschriften zu halten, sagt Wolfgang Wentzel vom Bundesverband Online-Handel in Dresden."
n-tv.de vom 20.01.2010
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Stichwort "Preissuchmaschinen"
Versandkostenentscheidung des BGH
Plattform = kein Beauftragter des Verkäufers!
Der Verkäufer haftet nicht für technische Fehler der Plattform, denn diese ist mangels Weisungsgebundenheit kein Beauftragter, sondern eher wie ein Vermieter anzusehen: Danke OLG Hamm, Urteil vom 29.10.2009, 4 U 145/09.