Onlinehandelsrecht / Informationspflichten
Informationspflichten im Fernabsatz und im elektronischem Geschäftsverkehr
Die Informationspflichten für Onlinehändler sind umfangreich und detailliert. Sie müssen in unterschiedlicher Güte und zu unterschiedlichen Zeitpunkten erbracht werden. Zum einen müssen Sie deutlich, erkennbar und in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise am Bildschirm präsent sein, zum anderen müssen sie dem Verbraucher in Textform übermittelt werden. Während der Verbraucher einige Informationen bei Vertragsschluss am Bildschirm vorfindet, werden ihm andere bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach in Textform hinterbracht.
Von der Informationspflicht zur Pflichtinformation
Während man "früher" versuchte, in vernünftigem Umfang gesetzliche Informationspflichten zu erfüllen - denn es sollte ja alles klar und verständlich bleiben - wird man heute von "vernünftig" zu "vollständig" wechseln müssen und sehr viel mehr schreiben, auch wenn es den Anschein hat, dass sich der Verbraucher umso übervorteilter fühlt, je mehr ihm an Informationspflichten präsentiert werden.
So wird der Verbraucher genötigt, visualisierend Gesprochenes lesend zu verstehen und verpflichtend Kommuniziertes verständig zu begreifen!
Wir beraten Sie gern!